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Bezüglich der im Königlichen Erlass (RD) 1727/2007 vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Wale

Diese Freizeitaktivität der Walbeobachtung (AROC) wird durch den Königlichen Erlass 1727/2007 vom 21. Dezember geregelt, der Schutzmaßnahmen für Wale festlegt.

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  • Den Tieren nicht den Weg versperren.

  • Trennen und zerstreuen Sie die Gruppe der beobachteten Tiere nicht, insbesondere wenn es sich um eine Mutter und ein Kalb handelt.

  • Vermeiden Sie die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als drei Schiffen im Umkreis von 200 m. eines Wals oder einer Gruppe von ihnen.

  • Halten Sie einen Abstand von mindestens 60 m ein. von Tieren, außer in Notfällen oder mit ausdrücklicher Genehmigung.

  • Verfolgen oder belästigen Sie keine Tiere.

  • Baden oder tauchen Sie nicht absichtlich ohne ausdrückliche Genehmigung in der Nähe von Tieren.

  • Werfen Sie keine Lebensmittel oder Abfälle neben die Tiere.

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