Bezüglich der im Königlichen Erlass (RD) 1727/2007 vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Wale
Diese Freizeitaktivität der Walbeobachtung (AROC) wird durch den Königlichen Erlass 1727/2007 vom 21. Dezember geregelt, der Schutzmaßnahmen für Wale festlegt.
Den Tieren nicht den Weg versperren.
Trennen und zerstreuen Sie die Gruppe der beobachteten Tiere nicht, insbesondere wenn es sich um eine Mutter und ein Kalb handelt.
Vermeiden Sie die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als drei Schiffen im Umkreis von 200 m. eines Wals oder einer Gruppe von ihnen.
Halten Sie einen Abstand von mindestens 60 m ein. von Tieren, außer in Notfällen oder mit ausdrücklicher Genehmigung.
Verfolgen oder belästigen Sie keine Tiere.
Baden oder tauchen Sie nicht absichtlich ohne ausdrückliche Genehmigung in der Nähe von Tieren.
Werfen Sie keine Lebensmittel oder Abfälle neben die Tiere.