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Pescatourismus und Sichtungen

Obwohl es in Bezug auf das zentrale Konzept paradox erscheinen mag, beschränkt sich der Fischereitourismus nicht ausschließlich auf die Aktion, ein Fischerboot zu besteigen und zu angeln. Dies ist natürlich eine der Hauptattraktionen für Touristen, die Häfen und Docks besuchen, da es für sie eine neue Erfahrung ist. Es gibt jedoch verschiedene Aktivitäten, die durchgeführt werden können, ohne dass man sich an den Aufgaben des Fischfangs beteiligen muss, und ein nachhaltiges Tourismusangebot muss eine umfassende Vision haben, die sich nicht auf eine einzelne Aktivität beschränkt, egal wie attraktiv diese auch sein mag.

Mit dieser Einführung können wir nun zwei verschiedene Kategorien von Angelerlebnissen identifizieren: Aktivitäten an Bord eines Fischerbootes und Walbeobachtung vom selben Boot aus und Aktivitäten von anderen Booten aus, die auf Walbeobachtung spezialisiert sind.

Die Aktivität auf dem Fischerboot stellt im Hinblick auf den mit dem Angeln verbundenen Tourismus die attraktivste Option dar. In diesem Fall erhält der Tourist die Möglichkeit, die Erfahrung zu machen, an Bord eines Fischerbootes zu sein. Normalerweise wird diese Aktivität auf hoher See durchgeführt, sie kann jedoch auch im Hafen durchgeführt werden, insbesondere wenn die Wetterbedingungen dies erfordern.

Hier lassen sich zwei Gruppen von Angeboten unterscheiden: Einerseits solche im Zusammenhang mit der touristischen Fischerei, wobei insbesondere die nachhaltigen Praktiken hervorgehoben werden, die in diesem Sektor bereits umgesetzt werden, und andererseits solche im Zusammenhang mit der Naturbeobachtung, insbesondere der Vogelbeobachtung. von Walen.

Wie aus allen bereitgestellten Informationen zum nachhaltigen Tourismus und zur Walbeobachtung hervorgeht, sind für die effektive Durchführung dieser Aktivität in einem bestimmten Gebiet, insbesondere an der Küste Granadas, einige Ressourcen, die Fischerboote, erforderlich sind an der Entwicklung des Tourismus beteiligt.

Aus diesem Grund werden die unterschiedlichen technischen Machbarkeitsanforderungen von Fischereifahrzeugen auf ihre Anpassung an die Tourismusfischerei und insbesondere die Walbeobachtung analysiert.

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Technische Machbarkeit bei Fischereifahrzeugen

Königlicher Erlass 239/2019

Das Königliche Dekret 239/2019 vom 5. April legt die Bedingungen für die Entwicklung der Fischereitourismusaktivität fest und:

• Es enthält einen allgemeinen Rahmen für Sicherheitsmaßnahmen und -elemente.

• Es vereinheitlicht die Kriterien, die Seekapitäne bei der Erteilung von Fischereitourismusgenehmigungen im gesamten spanischen Hoheitsgebiet befolgen müssen.

Sein Zweck besteht lediglich darin, als ergänzende Tätigkeit zum Fischereisektor die Grundbedingungen für die Entwicklung der fischereitouristischen Tätigkeit im Hinblick auf die Bergbautätigkeit und die Aquakultur an Bord von Fischereifahrzeugen zu regeln.

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Technische Anforderungen, die erfüllt sein müssen

  • Fischereifahrzeug, das für die touristische Fischerei bestimmt ist: Berufsfischereifahrzeuge und Schiffe, die in der dritten Liste des Registers der Hilfsfischereifahrzeuge und -schiffe aufgeführt sind, die in der vierten Liste enthalten sind.

  • Nur in nationalen Fanggebieten unter festgelegten Bedingungen (Jahreszeiten, Zeitpläne, Fanggrenzen, Fanggeräte, Schonzeiten, zugelassene Gebiete).

  • Touristen an Bord dürfen keine Angelaktivitäten ausüben

Verantwortlichkeiten des Skippers:

  • Notieren Sie sich die Rolle und führen Sie die Aufzeichnungen der Touristen

  • Sie ist für die entsprechenden Wetter- und Sicherheitsbedingungen verantwortlich, unter denen die Einschiffung der Touristen erfolgt.

  • Die Unterbringung von Minderjährigen ohne Genehmigung oder von Personen, die besondere Hilfe benötigen, unter Bedingungen, die mit der sicheren Ausübung der Tätigkeit nicht vereinbar sind, ist nicht gestattet.

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Maximale Anzahl erlaubter Touristen

  • Liste 3 Schiff:

Bis 8 Meter Länge: 2 Touristen.
+8-12 Meter Länge: 4 Touristen.
+12-20 Meter Länge: 8 Touristen.
+20 Meter Länge: 12 Touristen.

  • Liste 4 Schiff:
    Hilfsfischereifahrzeuge (keine Bergbaufischerei)
    Bis 8 Meter Länge: 4 Touristen.
    +8-12 Meter Länge 8 Touristen.
    +12 Meter Länge: 12 Touristen.

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Bewohnbarkeit und Sicherheitsbedingungen auf dem Boot

  • Die Mindestsicherheitsbesatzung beträgt niemals weniger als 2 Besatzungsmitglieder

  • Die Pflichten- und Weisungstabelle für Notfälle ist verpflichtend, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich mindestens ein Besatzungsmitglied um die Belange der Touristen kümmern muss.

  • Touristen müssen schriftlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Informationen zum Schiff

    • Empfehlungen zu einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen

    • Bedingungen, unter denen die Tätigkeit gemäß RD1216/1997 vom 18. Juli durchgeführt wird, die die Mindestbestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an Bord von Fischereifahrzeugen festlegt.

    • Die Informationen müssen mindestens in Englisch und Spanisch vorliegen.

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Räume an Bord und Anwesenheit von Touristen.

An Bord müssen Räume vorhanden sein, ggf. für Menschen mit Behinderungen geeignet sein, in denen für Touristen keine Gefahr besteht, abgegrenzt sein, der Boden muss rutschfest sein, um Stürze zu verhindern, und mit Haltegriffen versehen sein, an denen sich Touristen festhalten können.

Bei fischereitouristischen Aktivitäten, die länger als 16 Stunden dauern, muss das Schiff über eine entsprechende Bewohnbarkeit verfügen und dies muss vom Kapitän überprüft werden.

Bei risikobehafteten Manövern ist es Touristen außerdem untersagt, Kontrollpunkte, Serviceräume, Maschinenräume und bestimmte Bereiche des Schiffes zu betreten.

Rotierende und heiße Elemente müssen ordnungsgemäß geschützt und für Touristen unzugänglich sein.

Der Umgang mit Fanggeräten und Hilfselementen erfolgt unter ständiger Berücksichtigung der Anwesenheit unbekannter Personen an Bord .

Sie müssen möglichst gut sichtbar ein von der Schiffskapitänsstelle ausgestelltes Dokument bereithalten, das den Inhalt des Konformitätszeugnisses des Schiffes enthält. Es wird vermerkt, dass das Schiff über den positiven Bericht der Seekapitänsstelle verfügt. Ebenso ist es Ihnen nicht möglich, die fischtouristische Aktivität auf keinem Schiff durchzuführen, dem eine Ausnahme hinsichtlich der Einhaltung bestimmter technischer Maßnahmen in Bezug auf das Schiff gewährt wurde, seien es Rettungsinseln, Tauchanzüge oder Handläufe.

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Modell zur Anpassung eines Fischereifahrzeugs von TRIP&Feel Company.

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Rettungs- und Sicherheitselemente

Im Bereich der Rettungs- und Sicherheitselemente, über die das Schiff verfügen muss, ist auch eine Investition in die Beschaffung dieses Materials in ausreichender Anzahl und Art für alle an Bord befindlichen Personen erforderlich:

 

  • Pro Person ist eine Schwimmweste mit Funkfeuer an Bord obligatorisch.

 

  • Eine Rettungsweste für das Verlassen des Schiffes pro Tourist auf Schiffen über 12 Metern, plus eine zusätzliche für jeweils sechs Personen, einschließlich Besatzungsmitglieder.

 

  • Ein Platz auf einer Rettungsinsel (ISO) pro Tourist.

 

  • Einbindung eines zusätzlichen Teiches (Vorschriften des bestehenden).

 

  • Erste-Hilfe-Ausrüstung an Bord für die Besatzung, entsprechend der Art der vom Schiff durchgeführten Navigation gemäß Königlichem Dekret 258/1999.

 

  • Zusätzliches Erste-Hilfe-Set, vom Typ Rettungsfloß, für andere an Bord befindliche Personen.

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Sonstige administrative Anforderungen

Eine obligatorische Haftpflichtversicherung muss gemäß den Anforderungen von Artikel 7 des Königlichen Erlasses 239/2019 vom 5. April vorhanden sein.

Fischereitouristische Aktivitäten werden in jedem Fall von Fachleuten aus dem Fischereisektor durchgeführt, die unter die besondere Sozialversicherungsregelung für Seearbeiter fallen, gemäß den Bestimmungen von Artikel 12.1 des Königlichen Dekrets 239/2019 vom 5. April.

Die in Artikel 3.1 des Königlichen Erlasses 239/2019 vom 5. April vorgesehene Rechtsregelung gilt für Touristen, die von einem Boot aus an Fischerei- und Diversifizierungsaktivitäten in der Aquakultur teilnehmen.

Das Fischereifahrzeug muss über ein Plakat und Kopien des Beschwerdeblatts verfügen, gemäß den Bestimmungen des Dekrets 472/2019 vom 28. Mai, das die Beschwerde- und Reklamationsblätter von Verbrauchern und Nutzern in Andalusien und deren administrative Bearbeitung regelt.

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Anpassung von Fischereifahrzeugen

Die Mindestkosten für die Anpassung an diese neue Regelung würden für ein Fischerboot mit einer Länge zwischen 8 und 12 Metern, das 4 Touristen befördern soll, auf 4.000 Euro steigen (Floss, Westen mit Funkfeuer und Erste-Hilfe-Kasten), ohne Berücksichtigung der jährlichen Inspektionen. B. der Fluggastbrücke oder der Ausstattung des Schiffes, wie beispielsweise rutschfeste Böden und andere Maßnahmen zur Bewohnbarkeit.

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Bewerbung in Andalusien

Alle vorzulegenden Unterlagen und Verfahren entsprechen denen des Dekrets 129/2021 vom 30. März, das den Angeltourismus und andere Aktivitäten zur Diversifizierung von Fischerei und Aquakultur in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien regelt und fördert.  

  • Erster Schritt:

Füllen Sie eine Verantwortungserklärung aus und unterzeichnen Sie sie für den Beginn von Fischerei- und Aquakultur-Diversifizierungsaktivitäten: Fischereitourismus, Fischerei- oder Meerestourismus und Aquakulturtourismus.

  • Zu präsentierende Dokumentation:

a) NIF der interessierten natürlichen oder juristischen Person und gegebenenfalls der Person, die sie vertritt, mit den Unterlagen, die diese Vertretung belegen.

b) Unterlagen zum Nachweis der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens und gegebenenfalls der Zusammensetzung der Anteilseigner oder des Kapitals.

c) Verantwortliche Erklärung gemäß der Entwicklung der Diversifizierungsaktivität, unterzeichnet von der Person, die das Schiff oder die Anlage besitzt, wenn es sich nicht um die Person handelt, die die Diversifizierungsaktivität in der Fischerei oder Aquakultur entwickeln wird.

d) Dokumentation zur Akkreditierung der Lizenzen, Genehmigungen, Konzessionen und Genehmigungen, die je nach der zu entwickelnden Diversifizierungsaktivität und dem Ort, an dem sie durchgeführt wird, gelten.

e) Bericht über die durchzuführende Tätigkeit mit Beschreibung der eingesetzten technischen Mittel und Ressourcen, je nach Fall des Schiffes oder der Anlage und der ergänzten Haupttätigkeit unter Angabe des Geschlechts der Person oder Personen, die die Aktivität entwickeln werden. Der Bericht wird die beabsichtigten Zwecke mit der zu entwickelnden Diversifizierungsaktivität gemäß Artikel 3.2 in Beziehung setzen.

Um den Vorgang online abzuschließen, besuchen Sie diesen Link

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